Die verfasste Studierendenschaft

Die verfasste Studierendenschaft ist die gesetzlich verankerte (oder eben auch die „verfasste“) Vertretung der Studierenden an den Hochschulen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule, der Politik und der Öffentlichkeit zu vertreten und zu äußern. Außerdem muss sie sich um die sozialen und kulturellen Belange der Studierenden kümmern. Organe der verfassten Studierendenschaft sind das Studierendenparlament (SP), der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und die Fachschaften. Damit diese Ihre Aufgaben auch legitimiert durchführen können, werden sie jährlich gewählt. Alle Studierenden können sich sowohl aktiv als auch passiv an diesen Wahlen beteiligen.

 

Fachschaften

Eine Fachschaft sind zunächst „alle“ Studierenden in einem Studiengang oder in einem Fachbereich. Umgangssprachlich bezeichnet man damit aber den Kreis der aktiven FachschaftlerInnen. Das sind Leute, die sich für alle möglichen studentischen Belange auf Ebene des Studienfachs oder Fachbereichs einsetzen. Jeder der schon einige Semester studiert hat, weiß im groben, was man an der Prüfungsordnung oder dem Ablauf der Vorlesungen und Klausuren verbessern kann.

In der Fachschaft hast Du die Möglichkeit, Dich aktiv an der Verbesserung der Studienbedingungen zu beteiligen. Auch wenn es viel diplomatisches Geschick erfordert, etwas gegen den Willen der Dozierenden durchzusetzen, sind diese oft erstaunlich aufgeschlossen für gute Argumente und Vorschläge aus den Reihen der Studierendenschaft und so manche unsinnige Hürde wurde so schon aus dem Wege geräumt. In vielen Fachschaften existieren dann noch Arbeitsgemeinschaften oder Projekte. So z.B. die ESAG (ErstsemesterInnen- AG), die sich speziell um die Gestaltung der Einführungstage, die Organisation der Tutorien, einer Party und des Ersti-Wochenendes kümmert. Fachschaftsarbeit lebt vom Mitmachen. Wenn Ihr Euch beteiligen wollt, oder auch wenn Ihr etwas an der Arbeit oder Zielrichtung Eurer Fachschaft auszusetzen habt, dann geht doch einfach mal zur Fachschaftssitzung (während der Vorlesungszeit montags ab 19 Uhr in der Fachschaft (Augustinerbach 2a, 2. OG) und meldet Euch, gern auch über E-Mail: fs@fslehramt.rwth-aachen.de.

 

Das Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (SP) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft, also aller immatrikulierten Studierenden an der RWTH Aachen. Es wird jährlich in den am Ende der Sommersemester stattfindenden Wahlen gewählt. Zu den Aufgaben des Studierendenparlamentes zählen insbesondere:

Wahl und Kontrolle der Mitglieder des AStA: Der AStA wird mit einfacher Mehrheit gewählt. Nach seiner Wahl ist er verpflichtet, dem SP auf jeder Sitzung über seine Aktivitäten ausführlich zu berichten. Dabei können die Mitglieder des SP dem AStA Fragen stellen und Kritik oder Anregungen zu seiner Arbeit äußern. Wenn das SP Beschlüsse fasst, muss der AStA diese ausführen. Das SP hat so die Möglichkeit, die Politik und die Handlungen des AStA maßgeblich zu beeinflussen.

Beschluss der Satzung und Ihrer Ergänzungsordnungen: Damit alle Aktivitäten des AStA und der Studierendenschaft rechtmäßig ablaufen, erlässt das SP mehrere Satzungen und Ordnungen, die den formalen Rahmen und die Rechtsicherheit gewährleisten. Immerhin verwaltet die Studierendenschaft jedes Jahr mehrere Millionen Euro und damit sollte keine Willkür betrieben werden. Außerdem ist diese sog. „Satzungshoheit“ im Hochschulgesetz vorgeschrieben. In den Satzungen, die das SP verabschiedet, ist auch definiert, wie viele und welche Fachschaften es an der RWTH gibt.

 

Besetzung der Ausschüsse

Zur Unterstützung seiner Arbeit hat das Studierendenparlament verschiedene Ausschüsse eingerichtet. Als ständige Ausschüsse existieren der Sozialausschuss, der Haushaltsausschuss und der Sportausschuss. Daneben gibt es noch nicht-ständige Ausschüsse, die nur unter bestimmten Bedingungen einberufen werden. Zu diesen gehört zum Beispiel der Wahlausschuss. Die Ausschüsse werden von den verschiedenen Listen besetzt. Die Verteilung orientiert sich an den Stimmanteilen im Wahlergebnis.

 

Wer sitzt eigentlich im SP? Wie kommt man da rein?

Das Studierendenparlament besteht aus 41 Mitgliedern von verschiedenen hochschulpolitischen Gruppen. Diese werden jedes Jahr während des Sommersemesters von allen Studierenden gewählt. Hierzu treten verschiedene Listen an, die dann in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Das heißt im Klartext, dass Ihr Euch entscheiden könnt, mit welcher politischen oder auch unpolitischen Richtung das Studierendenparlament und der AStA arbeiten. Dies ist eine Eurer wichtigsten Möglichkeiten, ohne eigenes Engagement die weitere Zukunft der Studierendenschaft mitzubestimmen. Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten und Ihrer Ziele erfolgt u.a. in der Wahlzeitung, die in den Wochen vor der jährlichen Wahl an vielen Stellen ausliegt. Die meisten antretenden Listen könnt Ihr auch auf Ihren Homepages besuchen. Die Sitzungen des Studierendenparlaments sind grundsätzlich öffentlich, alle Studierenden haben Rede- und Antragsrecht. Abstimmen dürfen nur die gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments. Das Studierendenparlament wird vom Präsidium geleitet, welches aus vier Personen besteht: VorsitzendeR, stellv. VorsitzendeR sowie zwei SchriftführerInnen. Weitere Informationen über das Studierendenparlament und die Sitzungsprotokolle findet Ihr auf den Webseiten der Studierendenschaft:

http://www.stud.rwth-aachen.de/

 

Der AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (kurz: AStA) ist die hochschulweite Interessenvertretung an der RWTH. Er wird jährlich vom Studierendenparlament als dessen ausführendes Organ gewählt und ständig kontrolliert. Seine Aufgaben bestehen aus der hochschulpolitischen Vertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule, dem Land und der Öffentlichkeit, aus der Verwaltung der Finanzmittel der Studierendenschaft, der Beratung von Studierenden zu verschiedensten sozialen und studentischen Themen sowie der Organisation eines Kulturprogramms. Das große Ziel des AStA ist es, ein Studienangebot und Studienumfeld zu schaffen, das den Bedürfnissen der Studierenden vollends gerecht wird. Dabei arbeitet der AStA mit vielen anderen studentischen Gruppen und Organisationen zusammen, z.B. der Gleichstellungsstelle, den Fachschaften, dem Hochschulradio, dem Frauenprojekt (fp), der AusländerInnenvertretung (AV) oder dem Queerreferat. Dein erster Kontakt zum AStA ist aber normalerweise nicht hochschulpolitischer Art, sondern findet über das vielfältige Beratungsangebot oder die Veröffentlichungen und Informationsbroschüren oder auch über Veranstaltungen statt. Das Beratungsangebot reicht von BAföG-Beratung, über Wohn-, Sozial-, Studienkonten-, Studieren mit Kind-Beratung bis zur kostenlosen Rechtsberatung. Die aktuellen Termine für die Beratungen findest Du an den Aushängen des AStA oder unter:

http://www.asta.rwth-aachen.de/

 

Die „Gruppenhochschule“

Vorab soll auch kurz das Prinzip der sog. „Gruppenhochschule“ erläutert werden: An der Hochschule gibt es etwas weniger als 400 ProfessorInnen, noch wesentlich mehr Menschen in der Lehre, die aber noch keinen eigenen Lehrstuhl inne haben (ca. 1.100 – die sog. Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen), daneben noch etwa 2.000 von Büro- und Facharbeitskräften, Verwaltungspersonal, HausmeisterInnen, SekretärInnen, Angestellte usw. (die sog. Nicht-Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen). Ach ja, und es gibt Studis. An der RWTH knapp über 30.000. Diese „Gruppen“ wählen und entsenden jeweils getrennt voneinander Ihre VertreterInnen in die Gremien der Hochschule. Allerdings haben die ProfessorInnen in jedem Gremium (mit Ausnahme des erweiterten Senats) die absolute Stimmenmehrheit. Dieses mittelalterlich-ständisch anmutende Faktum liegt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den späten 70er Jahren an der in der Verfassung festgeschriebenen „Freiheit von Forschung und Lehre“. Demnach müssen die Profs in der Lage sein, Ihre Jobs in dieser Freiheit durchzuführen und haben deshalb in allen Fragen, die diese irgendwie betreffen könnten, immer die absolute Mehrheit, auch wenn sie zahlenmäßig die absolut kleinste Gruppe sind. Das führt natürlich dazu, dass immer, wenn etwas an der Hochschule verändert werden soll, dies nur mit (wenigstens teilweiser) Zustimmung der ProfessorInnen und der übrigen Gruppen funktioniert. Wer jetzt denkt, die Studis in den Gremien müssten deshalb schleimen, was das Zeug hält, denkt falsch. Klar, eine gewisse Diplomatie muss da schon an den Tag gelegt werden. Allerdings bringen erfahrungsgemäß harte sachliche Auseinandersetzungen der verschiedenen Standpunkte eher Ergebnisse, die den Studierenden helfen. Und weil das alles nicht so leicht ist und viel, viel Arbeit und vor allem gute Vorbereitung bedeutet, brauchen die gewählten VertreterInnen auch etwas Unterstützung. Und sei es bloß durch eine rege Wahlbeteiligung – auch Ihr seid also gefordert!

 

Hochschulebene

Rektorat

Das Rektorat leitet die Hochschule. Ihm gehören der Rektor, die Prorektoren und der Kanzler an. Seine Aufgaben sind unter anderem der Beschluss über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Entscheidung in Berufungsverfahren und wo noch möglich auch die Ausführung von Senatsbeschlüssen (s.u.). Betrachtet man die Aufgaben des Rektorats genau, so kann man leicht erkennen, dass das Rektorat fast alle wichtigen Entscheidungen fällt. Der Senat kann zwar Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben, diese sind für das Rektorat jedoch nicht bindend. Diese Machtfülle des Rektorats gründet sich auf das neu erlassene Hochschulgesetz NRW. Wer macht jetzt was im Rektorat? Grob zusammengefasst: Eine der wichtigsten Aufgaben des Rektors ist die Vertretung der Hochschule nach außen. Den so genannten Prorektoren kommt jeweils ein bestimmtes Aufgabengebiet zu, diese sind: Studium und Lehre; Struktur, Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs; Finanz- und Bauangelegenheiten. Der Kanzler ist der Leiter der Hochschulverwaltung und Dienstvorgesetzter der Nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter. Zur Unterstützung der Arbeit des Rektorats werden so genannte Rektoratskommissionen gebildet. Die Kommissionen werden vom Senat nach Gruppen getrennt besetzt. Hier werden Themen wie Lehre, Struktur- und Haushaltsplanung, Begleitung der Arbeit der Bibliothek und des IT-Centers behandelt. Ihre Aufgabe ist die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen an das Rektorat. Das Rektorat wird alle vier Jahre gewählt.

 

Der Senat

Der Senat war einmal das wichtigste beschlussfassende Gremium der Hochschule. Durch die jüngsten Hochschulgesetznovellen gingen allerdings Teile seiner Kompetenzen an den Hochschulrat, bzw. an das Rektorat über. Dennoch werden auch im Senat Entscheidungen getroffen, die die Hochschule als Ganzes betreffen. Der Senat besteht aus dem Rektor bzw. der Rektorin, zwölf Hochschullehrer/innen, vier Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, zwei Nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und vier Studierenden, die Du wählen kannst. Außerdem sind das Rektorat, die DekanInnen, die/der Gleichstellungsbeauftragte und die oder der AStA-Vorsitzende, jeweils mit beratender Funktion ohne Stimmrecht Mitglieder des Senats. Zu den Aufgaben des Senates zählen:

  • Erlassen und Ändern der Grundordnung,
  • Planung der Hochschulentwicklung,
  • Entscheiden über die Grundsätze zur Zielvereinbarung/Mittelverteilung
  • Beschlussfassungen über Satzungen und Ordnungen der Hochschule,
  • Vorschläge für die Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorinnen oder der Prorektoren,
  • Bestätigen des Rektorates (bestehend aus RektorInnen, ProrektorInnen und KanzlerIn),
  • Verleihungen von Ehrungen,
  • Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten, welche die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind,
  • Empfehlungen von Forschungsschwerpunkten der Hochschule.

Für die Studierenden hat sich trotz der Kompetenzübertragungen nicht viel verändert. Nach wie vor geht es darum, mit konstruktiver Kritik und inhaltlichen Argumenten, die Interessen der Studierenden gegen eine Mehrheit durchzusetzen. In der Praxis ist ein Rektorat gut darin beraten, dem Willen der Fakultäten und Kommissionen zu folgen und nicht in allen Angelegenheiten seine eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Die einzelnen Gruppen im Senat entsenden außerdem Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Senatskommissionen. In diesen geht es darum, sich schwerpunktmäßig auf bestimmte Teilbereiche, wie Finanzen oder Lehre, zu konzentrieren und ein Votum als Ratschlag für das Rektorat abzugeben.

 

Fachbereichsebene

Das Dekanat

Das Dekanat leitet einen Fachbereich. Es besteht aus der bzw. dem DekanIn und wenigstens einer bzw. einem ProdekanIn (meist StudiendekanIn); es kann maximal vier ProdekanInnen geben, davon muss die Hälfte von den ProfessorInnen gestellt werden. Das Dekanat führt die Beschlüsse des Fachbereichsrates (s.u.) aus und entscheidet in einigen Fragen autonom. Letztlich ist es dafür verantwortlich, dass der Fachbereich respektive die Fakultät ordentlich „funktioniert“. Außerdem vertritt das Dekanat die Fakultät nach außen, also gegenüber dem Rest der Hochschule, dem Land NRW oder auch mal Bund und EU. Das Dekanat wird in einigen Fachbereichen alle zwei, in den meisten alle vier Jahre gewählt.

 

Der Fakultätsrat

Was der Senat auf Hochschulebene ist, ist der Fakultätsrat auf Fakultätsebene. Die Hochschule gliedert sich in neun verschiedene Fakultäten, jede hat einen Fakultätsrat. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Wahl der Dekanin bzw. des Dekans und der Prodekaninnen bzw. Prodekane
  • Entscheidung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Fakultät
  • Erlass und Änderung der Ordnungen der Fakultät
  • Erlass und Änderungen der Prüfungs-, Studien-, Promotions- und Habilitationsordnungen
  • Durchführung von Promotionen und Habilitationen
  • Beschluss über Lehrvertretungen, Zulassungsbeschränkungen und Berufungsvorschläge
  • Beschluss über den Haushalt der Fakultät

Einem Fakultätsrat gehören in der Regel drei Studierende, zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen, ein nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter/in sowie 7 Hochschullehrer an.

 

Ihr wollt mehr wissen? Dann schaut doch hier auch noch rein:

Hochschulpolitik-Reader des AStA der RWTH